In meiner Ordination ist es oberste Priorität, mir Zeit für Sie und Ihre Anliegen zu nehmen. Für Termine bitte ich um vorherige Anmeldung, vorzugsweise über unser Online-Buchungssystem, hier haben Sie auch Überblick aller freien und möglichen Termine.
Kinderaugenheilkunde
Eine augenärztliche Kontrolle ist bei allen Kindern im 22. bis 26. Lebensmonat im Mutter-Kind-Pass vorgesehen. Kinder merken nicht, ob sie etwas gut oder schlecht wahrnehmen. Ihnen fehlt der Vergleich. Kinder können - besonders im jüngeren Alter - noch nicht ausdrücken, dass etwas mit ihrem Sehen nicht stimmt. Der Sehsinn entwickelt sich in den ersten Lebensjahren. Werden in dieser Zeit Fehlsichtigkeiten oder Schielen nicht entdeckt, kann es zu einer bleibenden Sehschwäche der Augen führen. Sehdefizite können in Folge auch die Geschicklichkeit, Beweglichkeit, Lesen, Schreiben, Rechnen und vieles mehr beeinträchtigen.
Mutter-Kind-Pass
Die Begutachtung unserer Kleinsten ist im Mutter-Kind-Pass geregelt.
Die erste augenärztliche Untersuchung erfolgt laut Mutter-Kind-Pass im 2. Lebensjahr. Dabei wird erstmals auch die Sehschärfe erhoben. Es werden die vorderen und hinteren Augenabschnitte angesehen und die Dioptrienwerte bestimmt, um festzustellen, ob eine Brille oder andere Behandlungen notwendig sind. Diese Untersuchung ist umfangreich und beinhaltet auch die Gabe von pupillenerweiternden Augentropfen. Nur so kann verlässlich ein eventueller Brillenbedarf festgestellt und eine Erkrankung im Augeninneren ausgeschlossen werden.
Die Kinder sehen danach für einige Stunden schlechter und können blendempfindlich sein. An sonnigen Tagen sollten Sie eine Sonnenbrille für den Nachhauseweg mitbringen.
Sollte Ihr Kind an Epilepsie leiden oder bereits einmal einen Fieberkrampf gehabt haben, bitten wir Sie, uns dies bei der Terminvereinbarung mitzuteilen.
Da die ersten Lebensjahre über die weitere Sehentwicklung entscheiden, ist folgender Kontrollrhythmus empfehlenswert:
- Im ersten Lebensjahr (bei Auffälligkeiten, familiärer Vorbelastung)
- Erste Mutter-Kind-Pass Untersuchung (10.-14.Lebensmonat, wird in der Regel bei den Kinderärzten durchgeführt)
- Zweite Mutter-Kind-Pass Untersuchung (22.-26. Lebensmonat)
- 3.-4. Lebensjahr: subjektive Tests und Visusprüfung können schon sicherer durchgeführt werden
- 5.-6. Lebensjahr: als Vorbereitung für den Schuleintritt
Kurzsichtigkeit (Myopie)
Auch in Österreich ist die Zahl der kurzsichtigen Kinder in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Häufige Naharbeit auf Bildschirmen, Handys und Computer sowie zu wenig Aufenthalt im Freien werden neben erblichen Faktoren als Gründe für eine erworbene Kurzsichtigkeit unserer Kleinen angesehen.
Diese Tätigkeiten fördern nämlich das Längenwachstum des Augapfels, das erst mit 25 Jahren abgeschlossen ist. Vor allem wenn die Kurzsichtigkeit in früheren Jahren (vor dem 10. Lebensjahr) auftritt, steigt das Risiko zu einer höheren Myopie und den damit später verbundenen Auftreten von Augenerkrankungen im weiteren Leben.
Kurzsichtigkeit lässt sich nicht rückgängig machen, das Fortschreiten kann lediglich verlangsamt oder im besten Fall gestoppt werden. Daher sind regelmäßige augenärztliche Kontrollen auch bei Kindern und Jugendlichen sehr wichtig.
Mittlerweile gibt es neuartige Brillengläser (DIMS-Technologie), die das Längenwachstum des Augapfels verlangsamen können und somit die Entwicklung der Kurzsichtigkeit bei ihrem Kind bremsen.
Nach der exakten Abklärung der Myopie bei Ihrem Kind können wir verschiedene Therapien in meiner Ordination besprechen.